Zitat des Tages
Wenn jemand günstig einen Gebrauchten kauft, ist es nicht zu begründen, den Neupreis zur Besteuerung des geldwerten Vorteils heranzuziehen.
via Autoindustrie: Steuervergünstigung für Dienstautos im Gespräch – WirtschaftsWoche.
Finde ich völlig richtig. Ich habe nichts gegen die Besteuerung von der privaten Nutzung des Dienstwagens – aber einen Listenpreis zugrundezulegen, der annähernd nie gezahlt wird/wurde, das ist völlig unlogisch und nicht gerechtfertigt, weil ja der geldwerte Vorteil auch nie in der Höhe entstanden ist. Das ist so, als würde man im Einzelhandel an der Kasse (oder im Internet beim Onlineshopping) die Mehrwertsteuer auf die UVP des Herstellers zahlen, und nicht auf den tatsächlichen Warenkorbwert.
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